Menschsein heißt Gewissen haben:
Die Gewissenslehre der Quaestiones disputatae de veritate 16-17
Das Gewissen gehört zu jenen Begriffen, die ihre wesentliche Bestimmung und Ausformung durch die Philosophie des Mittelalters erfahren haben. Und unter den mittelalterlichen Lehren vom Gewissen nimmt diejenige des Thomas von Aquin eine herausragende Stellung ein. In den Diskussionen um Rolle, Bedeutung und Inhalt des Gewissens, die in den vergangenen Jahrzehnten geführt worden sind, war Thomas bis in die Gegenwart hinein immer wieder der entscheidende Referenzautor – vor allem deswegen, weil er die unbedingte Bindung des Menschen an sein Gewissensurteil gelehrt hat.
Die ausführlichste Darlegung der Gewissenslehre des Thomas findet sich in den Quaestiones disputatae de veritate 16 und 17. Ihre Themen sind die Unterscheidung zwischen Urgewissen (synderesis) und Gewissensakt (conscientia), deren inhaltliche Bestimmung, die Lehre vom Naturgesetz, die Bindekraft des Gewissens sowie die Lehre vom irrenden Gewissen.